Gesetzlicher Rahmen in der Abfallwirtschaft

Novelle der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

BUMB legt Arbeitsentwurf vor

Der jetzt vom BUMB vorgelegt Arbeitsentwurf zur Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung" hat in den Fachkreisen einen kritischen Dialog ausgelöst.

Eine der führenden und auf die Entsorgungswirtschaft spezialisierten Überwachungsorganisitionen, die Zer-QMS GmbH lehnt viele im Entwurf enthaltene neue Regelungen ab. Die ZER-QMS sieht die ursprüngliche Idee der Selbstverpflichtung zur Überprüfung durch unabhängige Sachverständige gewandelt in ein Instrument zusätzlicher behördlicher Überwachung. Dies macht die ZER-QMS an vielen Punkten fest. Neu aufgenommene Pflichten, wie die zwingende Meldung von Abweichungen oder Prüftermine an die Behörden sieht die ZER-QMS sogar eine bewusste Stigmatisierung der Entsorgungswirtschaft. Den vollständigen Text der Pressemitteilung der ZER-QMS finden Sie
hier.

Auch der Verband der vornehmlich mittelständischen Entsorgungswirtschaft (bvse) steht der Novelle kritisch gegenüber. Nach Einschätzung des Verbandes würde die Zertifizierung für die Unternehmen bei Umsetzung des Entwurfs erheblich aufwändiger und deutlich teurer. bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock wendet sich gegen die Vielzahl neuer Regeln, die mehr Bürokratie bedeuten, teilweise bußgeldbewehrt sind und insgesamt ein vernünftiges Maß vermissen lassen. Die Verschärfung der Regelungen würden die Erfolgsgeschichte des Entsorgungsfachbetriebs seit 1996 nicht hinreichend würdigen, zumal  zertifizierte Unternehmen erheblich mehr Zeit, Personal und Kapital aufwendenen würden, als nicht zertifizierte Unternehmen.